Jährlich bis zu 255,99 € oder mehr mit Ihrem E-Fahrzeug verdienen!
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Die THG-Quote – was ist das eigentlich?
Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG) soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu begrenzen und die Energiewende im Verkehrssektor zu beschleunigen. Mineralölhersteller müssen seit 2015 eine Vorgabe erfüllen, wie viel Treibhausgase sie produzieren dürfen. Überschreiten sie diesen Wert, müssen sie Strafen zahlen. Um dies zu vermeiden, können sie THG-Quoten kaufen.
Neu: Seit 2022 können Sie als Elektroautobesitzer ganz besonders von der Quote profitieren und mit Ihrem E-Auto Geld verdienen, indem Sie die eingesparten CO₂-Emissionen Ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.
Wie ist der Ablauf?
Wie kann ich mir meine Prämie sichern? Dazu sind lediglich 3 einfache Schritte nötig.
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Wir senden Ihnen absolut kostenfrei Ihren Antrag zu. Unterschreiben Sie bequem online am PC, Smartphone oder Tablet. Sollten wir Rückfragen haben, melden wir uns bei Ihnen. Sie brauchen nichts weiter zu tun, als uns eine Anfrage mit Ihren Daten zu senden. Jetzt Anfrage senden
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Unterschreiben Sie den Antrag und reichen Sie ihn mit nur einem Klick bei uns ein. Alles Weitere übernehmen wir für Sie – und Sie können sich Jahr für Jahr über Ihre Prämie freuen.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann die THG-Quote verkaufen?
Warum sollten Sie Ihre THG-Quote verkaufen?
Muss das Auto mit Ökostrom geladen werden?
Hängt die Förderung vom Automodell oder der Fahrleistung ab?
Was benötigen Sie zum Verkauf Ihrer Quote?
Wer ist berechtigt, die THG-Quote zu verkaufen? Gilt die THG-Quote auch für Leasingfahrzeuge?
Wie oft wird die Prämie gezahlt?
Was passiert, wenn Sie Ihr Auto wechseln?
Wie schnell bekommen Sie Ihr Geld?
Brauchen Sie eine Wallbox oder eine Ladestation?
Muss die Prämie versteuert werden?
Bis zu einer Höhe von 255,99 EUR nicht. Laut einer Kurzinformation (Aktenzeichen: S 2240/S 2256/S 2257 A – St 32 1, St 32 3, St 31 5) des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz sieht das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz die Sache jedoch anders: Laut Landesamt Rheinland-Pfalz handelt es sich beim Erhalt von THG-Prämien für E-Fahrzeuge aus dem Privatvermögen um nicht steuerbare Leistungen – sie unterliegen daher nicht der Einkommensteuer und sind somit einkommensteuerfrei.
Achtung: Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt die Steuerfreiheit der THG-Prämie nicht. In diesem Fall wird die THG-Prämie als unternehmerische Tätigkeit i. S. d. §2 Abs. 1 UStG eingestuft und zählt somit zu den Betriebseinnahmen, die dann steuerpflichtig sind.
Wichtig: Im Zweifel klären Sie steuerrechtliche Fragen mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Welche Unterlagen bzw. Angaben werden ihrerseits benötigt?
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