Lassen sie ab sofort Ihr E-Auto selbst etwas zum Unterhalt beisteuern und beantragen sie noch heute Ihre Prämie!
Jährlich bis zu 255,99€ oder mehr mit Ihrem E-Fahrzeug verdienen!
Die THG-Quote – was ist das eigentlich?
Die Treibhausgas-Minderungsquote (THG) soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu begrenzen und die Energiewende im Verkehrssektor zu beschleunigen. Mineralölhersteller müssen seit 2015 eine Vorgabe erfüllen, wieviel Treibhausgase sie produzieren dürfen. Überschreiten sie diesen Wert, müssen sie Strafen zahlen. Um dies zu vermeiden, können sie THG-Quoten kaufen.
Neu:
Seit 2022 können Sie als Elektroautobesitzer in ganz besonders von der Quote profitieren und mit Ihrem E-Auto Geld verdienen, indem Sie die eingesparten CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs an Unternehmen verkaufen, die fossile Kraftstoffe in Verkehr bringen.
Wie ist der Ablauf?
Wie kann ich mir meine Prämie sichern? Dazu sind lediglich 3 einfache Schritte nötig.
1.Anfrage stellen
Kontaktieren Sie uns, indem Sie das für Sie bereitgestellte Formular ausfüllen.
2.Wir senden Ihnen Ihren Antrag
Wir senden Ihnen absolut kostenfrei Ihren Antrag zu. Unterschreiben sie bequem Online am PC, Smartphone oder Tablett. Sollten wir Rückfragen haben, melden wir uns bei Ihnen. Sie brauchen Nichts weiter zu tun als uns eine Anfrage mit Ihren Daten zu senden. Jetzt Anfrage senden
3.Unterschreiben & freuen
Unterschreiben sie den Antrag und reichen sie ihn mit nur einem Klick bei uns ein. Alles weitere übernehmen wir für Sie und Sie können sich Jahr für Jahr über Ihre Prämie freuen.
Häufig gestellte Fragen?
Wer kann die THG-Quote verkaufen?
Alle Besitzer*innen von rein batterieelektrischen Elektroautos (keine Hybride) können ihre THG-Quote verkaufen. Unser Kooperationspartner, die TeleSon Energie GmbH übernimmmt für Sie die Vermarktung und Abwicklung dieses Verkaufs, denn als Privatperson können Sie das nicht selbst tun.
Warum sollten Sie Ihre THG-Quote verkaufen?
Nur wenn Sie Ihre Quote aktiv verkaufen, profitieren Sie von der Prämie. Nicht angemeldete THG-Quoten verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.
Muss das Auto mit Ökostrom geladen werden?
Das ist sinnvoll, ist aber keine Voraussetzung.
Hängt die Förderung vom Automodell oder der Fahrleistung ab?
Nein, es wird ein einheitlicher Satz gezahlt.
Was benötigen Sie zum Verkauf Ihrer Quote?
Um Ihre jährliche E-Prämie zu erhalten, benötigen Sie nur ein Foto oder einen Scan Ihrer Fahrzeugbescheinigung Teil I.
Wer ist berechtigt, die THG-Quote zu verkaufen? Gilt die THG-Quote auch für Leasingfahrzeuge?
Der Fahrzeughalter laut Zulassungsbescheinigung Teil 1. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge.
Wie oft wird die Prämie gezahlt?
Die Prämie kann jedes Jahr einmal abgerufen werden. Wir teilen Ihnen rechtzeitig die neue Prämie mit!
Was passiert, wenn Sie Ihr Auto wechseln?
Da die Förderung an das Auto und nicht an den Besitzer gebunden ist, können Sie die Prämie beantragen, sofern der evtl. Vorbesitzer das nicht für das laufende Jahr schon getan hat.
Wie schnell bekommen Sie Ihr Geld?
In der Regel dauert der ganze Prozess 10 – 12 Wochen.
Brauchen Sie eine Wallbox oder eine Ladestation?
Nein, das spielt keine Rolle.
Muss die Prämie versteuert werden?
Bis zu einer Höhe von 255,99 EUR nicht. Laut einer Kurzinformation (Aktenzeichen: S 2240/S 2256/S 2257 A – St 32 1, St 32 3, St 31 5) des Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz sieht das Landesamt für Steuern Rheinland Pfalz die Sache jedoch anders: Laut Landesamt Rheinland Pfalz handelt es sich bei dem Erhalt von THG-Prämien für E-Fahrzeuge aus dem Privatvermögen um „Besteuerung von Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote“ um nicht steuerbare Leistungen und unterliegen daher nicht der Einkommensteuer und sind somit Einkommensteuer frei.
Achtung: Für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt die Steuerfreiheit der THG-Prämie nicht. In diesem Fall wird die THG-Prämie als unternehmerische Tätigkeit i. S. d. §2 Abs. 1 UStG eingestuft und zählt somit zu den Betriebseinnahmen, die dann steuerpflichtig sind.
Wichtig: Im Zweifel klären Sie steuerrechtliche Fragen mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt
Welche Unterlagen bzw. Angaben werden ihrerseits benötigt?
Damit wir Ihren Antrag verarbeiten und an das Umweltbundesamt weiterreichen können benötigen wir folgende Angaben.