Wichtige Änderungen bei Stromverträgen ab dem 6. Juni 2025: Was du jetzt wissen musst

Ab dem 6. Juni 2025 treten bedeutende gesetzliche Neuerungen in Kraft, die den Wechsel des Stromanbieters sowie die An- und Abmeldung von Stromverträgen betreffen. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Energiemarkt effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten.

1. Schnellere Anbieterwechsel: Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel

Bisher konnte der Wechsel des Stromanbieters bis zu drei Wochen dauern. Ab dem 6. Juni 2025 muss dieser Prozess werktags innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein. Diese Beschleunigung basiert auf der EU-Richtlinie 2019/944 und wurde in § 20a Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umgesetzt.

Was bedeutet das für dich?

  • Schnellere Wechsel: Du kannst deinen Stromanbieter nun innerhalb eines Werktages wechseln.
  • Keine Unterbrechungen: Die Stromversorgung bleibt während des Wechsels durchgehend gewährleistet.
  • Vertragsbedingungen bleiben bestehen: Bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen behalten ihre Gültigkeit.

2. Keine rückwirkenden An- und Abmeldungen mehr

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass du deinen Stromvertrag nur noch für zukünftige Zeitpunkte an- oder abmelden kannst.

Was passiert, wenn du dich zu spät an- oder abmeldest?

  • Bei verspäteter Anmeldung: Du wirst zunächst vom Grundversorger beliefert, was in der Regel teurer ist.
  • Bei verspäteter Abmeldung: Du könntest für den Stromverbrauch des Nachmieters aufkommen müssen.

Empfehlung: Melde deinen Umzug oder Wechsel mindestens 14 Tage im Voraus deinem Stromanbieter.

3. Einführung der MaLo-ID als Pflichtangabe

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) wird ab dem 6. Juni 2025 zur Pflichtangabe bei An-, Ab- und Ummeldungen von Stromverträgen. Diese elfstellige Nummer identifiziert eindeutig die Verbrauchsstelle und erleichtert die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden.

Wo findest du deine MaLo-ID?

  • Auf deiner Stromrechnung oder im Kundenportal deines Stromanbieters.

Wichtig: Die MaLo-ID ist an die Verbrauchsstelle gebunden und ändert sich bei einem Umzug.

4. Keine Änderungen bei Gasverträgen

Die oben genannten Änderungen betreffen ausschließlich Stromverträge. Für Gasverträge gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.


Fazit: Die neuen gesetzlichen Vorgaben bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Durch frühzeitige Information und proaktive Kommunikation kannst du deine Kunden optimal unterstützen und gleichzeitig deine Vertriebsprozesse effizienter gestalten.

Für weitere Informationen und Unterstützung stehe ich dir gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Oliver Schirmer

Quellen:

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