Ab wann gilt der Gasdeckel? Wie funktioniert die Gaspreisbremse? Wie hoch ist der Gaspreis Deckel? Da mich immer wieder Fragen zur Strompreisbremse und zur Gaspreisbremse erreichen, stelle ich dir hier kurz und knapp alles Wichtige und Wissenswerte an Informationen zusammen.
Gaspreisbremse FAQ – Häufig gestellte Fragen
Durch das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) hat die Bundesregierung eine Gaspreisbremse zur längerfristigen Abfederung von hohen Energiepreisen beschlossen. Zu der bereits im Dezember erfolgten Soforthilfe werden nun Privathaushalte sowie auch kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) entlastet. Dies gilt ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023.
Was bedeutet das genau?
Ab 01.03.2023 wird bei sogenannten SLP-Kunden (i.d.R. Privat & Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh) der Arbeitspreis auf 12 ct/kWh (brutto) für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches rückwirkend ab 1. Januar 2023 gedeckelt. Alles was darüber hinaus verbraucht wird, wird mit dem vertraglich vereinbarten Arbeitspreis berechnet. Die Entlastung erfolgt über die Berücksichtigung monatlicher Entlastungsbeträge und die monatlichen Abschläge werden entsprechend reduziert.
Die Gaspreisbremse reduziert den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde auf 80% des zum September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Bei Industriekunden 7 Cent/Kwh auf 70% des Verbrauchs.
Bei Fernwärme, greift die Preisbremse bei 9,5 Cent pro Kwh. Industriekunden 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021
Für die Monate Januar und Februar 2023 sollen die Energieversorger die Preisbremse rückwirkend abwickeln. Bedeutet, die Entlastung wird erst im März bei dir ankommen.
Ab 01.03.2023 wird bei sogenannten SLP-Kunden (i.d.R. Privat & Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh) der Arbeitspreis auf 12 ct/kWh (brutto) für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches rückwirkend ab 1. Januar 2023 gedeckelt.
Versorger ermitteln zum September 2022 deinen Verbrauch!
Bei der Gaspreisbremse – Abrechnungszeitraum bei vielen Versorgern ist Januar bis Dezember. Die Bemessungsgrundlage wäre dann also der Verbrauch des Jahres 2021. Für diese Bemessungsgrundlage würden dann die 80% gelten.
Bei der Gaspreisbremse – Abrechnungszeitraum bei vielen Versorgern ist Januar bis Dezember. Die Bemessungsgrundlage wäre dann also der Verbrauch des Jahres 2021. Für diese Bemessungsgrundlage würden dann die 80% gelten.
Dein Energieanbieter muss dich noch vor dem 01.03.23 schriftlich darüber informieren, wie dein Entlastungskontingent (Bemessungsgrundlage) aussieht und was das auch für deinen Abschlag bedeutet.
Die Entlastung kommt automatisch bei dir an.
Im ersten Schritt geht die Entlastung zunächst an den Vermieter. Im zweiten Schritt müssen die verringerten Kosten, dann über die Betriebskostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2023 an die Mieter weitergegeben werden. Für Mieter bedeutet das, dass sie erst über die Nebenkostenabrechnung 2023 von der Zahlung profitieren.
Ab 01.03.2023 wird bei sogenannten SLP-Kunden (i.d.R. Privat & Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh) der Arbeitspreis auf 12 ct/kWh (brutto) für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches rückwirkend ab 1. Januar 2023 gedeckelt.
Bei Industriekunden 7 Cent/Kwh auf 70% des Verbrauchs.
Um eine erste mögliche Berechnung der Einsparung vorzunehmen und zu ermitteln, in wie weit sie von Gaspreisdeckelung profitieren, hat die Bundesregierung einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
Diesen können sie über diesen Link abrufen – zum Online Gaspreisbremse Rechner [Hier klicken]
Sollte ein Verbraucher, zum Jahreswechsel in eine neue Wohnung ziehen, dann wird nicht der Verbrauch aus der Vorjahresrechnung für die Entlastung zugrunde gelegt, sondern der tatsächliche Verbrauch in der neuen Wohnung.
Sofern ein Anbieterwechsel während des Jahres 2023 stattfindet, dann darf der Neue Anbieter die Entlastung erst an seinen Kunden weitergeben, sobald dieser dem neuen Anbieter eine Kopie der Rechnung des Vorversorgers vorgelegt hat.
Strompreisbremse FAQ – Häufig gestellte Fragen
“Die Strompreisbremse entlastet alle Stromkundinnen und Stromkunden mit sehr hohen Strompreisen. Sie sparen durch die Strompreisbremse im Vergleich zu den extrem hohen Energiekosten, die durch hohe neue Vertragspreise entstehen. Dabei gilt: Es lohnt sich trotzdem, Strom einzusparen, weil die Entlastung nicht vom aktuellen Verbrauch abhängt.
Jede mehr oder weniger verbrauchte Kilowattstunde schlägt mit dem vollen hohen Preis aus dem Versorgungsvertrag zu Buche. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen profitieren also weiterhin stark, wenn sie Strom einsparen.”
Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die Strompreisbremse greift bei 40 Cent pro Kilowattstunde bei Haushalten und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden. “Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs.” Quelle Bundesregierung
Gilt ab März 2023 bis Ende April 2024. Für die Monate Januar und Februar 2023 sollen die Energieversorger die Preisbremse rückwirkend abwickeln. Bedeutet, die Entlastung wird erst im März bei dir ankommen.
Versorger ermitteln zum September 2022 deinen Verbrauch!
Bei der Strompreisbremse – wird das geltende 80 prozentige Basiskontingent anders als bei der Gaspreisbremse, anhand der sogenannten Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Diese Prognose stellt der Stromnetzbetreiber und basiert in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch” (§ 13 StromNZV).
Wie das Entlastungskontingent, für das der gedeckelte Preis gewährt wird, berechnet wird, hängt von der Art der Entnahmestelle ab: Wird die Entnahmestelle über ein Standardlastprofil bilanziert (so der Regelfalls bei vielen privaten Haushalten oder vielen Gewerbebetrieben), wird die jeweils aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet. Das Entlastungskontingent ist dann 80 Prozent oder 70 Prozent dieser Jahresverbrauchsprognose.
Wird die Entnahmestelle hingegen nicht über ein Standardlastprofil bilanziert, beispielsweise bei einem intelligenten Messsystem oder registrierender Leistungsmessung, beträgt das Entlastungskontingent 80 Prozent oder 70 Prozent des Verbrauchs des Kalenderjahres 2021. Für neue, nach dem 1. Januar 2021 eingerichtete Entnahmestellen wird der anzusetzende bisherige Verbrauch geschätzt
Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Dein Energieanbieter muss dich noch vor dem 01.03.23 schriftlich darüber informieren, wie dein Entlastungskontingent (Bemessungsgrundlage) aussieht und was das auch für deinen Abschlag bedeutet.
Die Entlastung kommt automatisch bei dir an.
Um eine erste mögliche Berechnung der Einsparung vorzunehmen und zu ermitteln, in wie weit sie von Gaspreisdeckelung profitieren, hat die Bundesregierung einen Online-Rechner zur Verfügung gestellt.
Diesen können sie über diesen Link abrufen – zum Online Gaspreisbremse Rechner [Hier klicken]
Sollte ein Verbraucher, zum Jahreswechsel in eine neue Wohnung ziehen, dann wird nicht der Verbrauch aus der Vorjahresrechnung für die Entlastung zugrunde gelegt, sondern der tatsächliche Verbrauch in der neuen Wohnung.
Sofern ein Anbieterwechsel während des Jahres 2023 stattfindet, dann darf der Neue Anbieter die Entlastung erst an seinen Kunden weitergeben, sobald dieser dem neuen Anbieter eine Kopie der Rechnung des Vorversorgers vorgelegt hat.
Muss ich mich selbst darum kümmern um die Entlastung zu erhalten?
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Fazit – Wer spart gewinnt!
- Die Strompreisbremse wie auch die Gaspreisbremse wirkt in beide Richtungen. Wer 2023 viel Gas, Fernwärme oder Strom spart, hat dank der Preisbremsen besonders hohe Rabatte auf seine Jahresrechnung. Wer 2023 mehr verbraucht, der profitiert weniger.
- Beispiel: Dein Verbrauch liegt bei 100% des Vergleichszeitraums dann bedeutet dies, dass du 80% des Verbrauchs zu 12, 9.5 oder 40 Cent pro Kwh abgerechnet bekommst und 20% zum vereinbarten Preis mit deinem Versorger.
- Ist Dein Verbrauch 120 % des Vergleichszeitraums, du hast also mehr verbraucht als im Vorjahr, dann hättest du sogar statt 20%, ein Drittel von deiner Jahresrechnung (40 von 120 Prozent) zum vereinbarten Preis mit deinem Versorger. Also ca. 33%.
Fazit: Energie sparen lohnt sich!